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Kraftvoller Reiniger für alkalibeständige, wasserfeste Oberflächen z.B. Industrieböden, Natur- und Kunststeine (ausgenommen Marmor und Travertin), Maschinenteile, Metallwerkstücke. Löst und entfernt auch hartnäckige Verschmutzungen aus Fett, Öl, Russ, Nikotin etc.
Schwach schäumend.

Gebindetyp                       Kanister

 

 

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Beschreibung

Beschreibung

Alkalisches Reinigungsmittel mit nichtionische und amphotere Tenside, Additiven und Citrus-Duft für professionellen Gebrauch.

Verwendung

Kraftvoller Reiniger für alkalibeständige, wasserfeste Oberflächen z.B. Industrieböden, Natur- und Kunststeine (ausgenommen Marmor und Travertin), Maschinenteile, Metallwerkstücke. Löst und entfernt auch hartnäckige Verschmutzungen aus Fett, Öl, Russ, Nikotin etc.
Schwach schäumend.

Dossierung

Unterhaltsreinigung: 0.5 – 1% Lösung 1:5 bis 1:10 für die Grundreinigung, unverdünnt um hartnäckige Verkrustungen zu beseitigen. Mit Wasser nachspülen.

 

Zusätzliche Information

GEWICHT n. a.
GRÖSS n. a.
VERKAUFSEINHEIT 10 Liter Kanister, 25 Liter Kanister, 200 Liter Fass

Sicherheitshinweise

Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäss Verordnung (EG) 1272/2008
Gefahrensymbole :

Signalwort : Achtung

Gefahrenhinweise : H319 Verursacht schwere Augenreizung.

Sicherheitshinweise Prävention : P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen.
P280 Schutzhandschuhe/ Schutzkleidung/
Augenschutz/ Gesichtsschutz tragen.

Reaktion : P305 + P351 + P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN:
Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Eventuell vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen. P337 + P313.

Bei anhaltender Augenreizung: Ärztlichen Rat einholen/ ärztliche Hilfe hinzuziehen.

 

 

VOC- Lenkungsabgabe

VOC-Anteil bei diesem Produkt:
CHF 0.12/ltr

Flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) werden als Lösungsmittel in zahlreichen Branchen eingesetzt und sind in verschiedenen Produkten enthalten, z.B. in Farben, Lacken und diversen Reinigungsmitteln. Gelangen diese Stoffe in die Luft, haben sie eine schädigende Wirkung auf Mensch und Umwelt. Die VOC-Lenkungsabgabe schafft einen finanziellen Anreiz, VOC-haltige Produkte sparsam zu verwenden.

Gestützt auf die Artikel 35a und 35c des Umweltschutzgesetzes (USG), ist am 1. Januar 1998 die Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) in Kraft getreten. Die Lenkungsabgabe auf VOC wird seit dem 1. Januar 2000 erhoben. Der Abgabesatz beträgt seit dem 1. Januar 2003 3 CHF pro kg VOC.