Pasa Net Oel und Fettreinigen

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Kraftvoller Reiniger für alkalibeständige, wasserfeste Oberflächen z.B. Backöfen, Dunstabzugshauben, Maschinenteile, Metallwerkstücke. Löst und entfernt auch hartnäckige Verschmutzungen aus Fett, Öl, Russ etc. Mässig schäumend.

Gebindetyp                     Kanister

 Liter                                    10L

 

Beschreibung

Beschreibung

Wässerige Mischungen mit nichtionische und amphotere Tenside, Lösemittel und Kalilauge.

Verwendung

Kraftvoller Reiniger für alkalibeständige, wasserfeste Oberflächen z.B. Backöfen, Dunstabzugshauben, Maschinenteile, Metallwerkstücke. Löst und entfernt auch hartnäckige Verschmutzungen aus Fett, Öl, Russ etc. Mässig schäumend.

Dosierung

1:5 bis 1:10 für Grundreinigung, 1:20 für die Unterhaltsreinigung, unverdünnt um hartnäckige Verkrustungen zu beseitigen. Gegebenenfalls mit Wasser nachspülen.

Zusätzliche Information

VERKAUFSEINHEIT 10 Liter Kanister, 25 Liter Kanister, 200 Liter Fass

Sicherheitshinweise

Kennzeichnungselemente
Kennzeichnung gemäss Verordnung (EG) 1272/2008
Gefahrensymbole :

GHS05                           GHS07

Signalwort : Gefahr

Gefahrenhinweise :

H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut
und schwere Augenschäden.
H335 Kann die Atemwege reizen.

Sicherheitshinweise Prävention :

P260 Staub/Rauch/Gas/Nebel/Dampf/Aerosol nicht einatmen.
P261 Einatmen von Staub/ Rauch/ Gas/ Nebel/Dampf/ Aerosol vermeiden.
P264 Nach Gebrauch Haut gründlich waschen.
P271 Nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen verwenden.

Reaktion : P303 + P361 + P353 BEI KONTAKT MIT DER HAUT (oder
dem Haar): Alle beschmutzten, getränkten

VOC-Lenkungsabgaben

VOC-Anteil bei diesem Produkt:
CHF 0.24/ltr

Flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds, VOC) werden als Lösungsmittel in zahlreichen Branchen eingesetzt und sind in verschiedenen Produkten enthalten, z.B. in Farben, Lacken und diversen Reinigungsmitteln. Gelangen diese Stoffe in die Luft, haben sie eine schädigende Wirkung auf Mensch und Umwelt. Die VOC-Lenkungsabgabe schafft einen finanziellen Anreiz, VOC-haltige Produkte sparsam zu verwenden.

Gestützt auf die Artikel 35a und 35c des Umweltschutzgesetzes (USG), ist am 1. Januar 1998 die Verordnung über die Lenkungsabgabe auf flüchtigen organischen Verbindungen (VOCV) in Kraft getreten. Die Lenkungsabgabe auf VOC wird seit dem 1. Januar 2000 erhoben. Der Abgabesatz beträgt seit dem 1. Januar 2003 3 CHF pro kg VOC.